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   BGH, 20.04.2023 - 3 StR 380/22   

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https://dejure.org/2023,13484
BGH, 20.04.2023 - 3 StR 380/22 (https://dejure.org/2023,13484)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2023 - 3 StR 380/22 (https://dejure.org/2023,13484)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2023 - 3 StR 380/22 (https://dejure.org/2023,13484)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 21 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 63 StGB, § 62 StGB, § 67b StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit eines Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts (hier: Wahnvorstellungen und ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 ; StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit eines Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts (hier: Wahnvorstellungen und ...

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 3 StR 380/22
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 9 mwN; Urteil vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275, 276).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 3 StR 380/22
    In den Urteilsgründen ist ausführlich dargelegt, in welcher Weise die festgestellte psychische Störung ihn und seine Handlungsmöglichkeiten in den konkreten Tatsituationen, damit seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit beeinflusste (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 11 mwN):.
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22

    Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 3 StR 380/22
    Das Tatgericht hat zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose);

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 3 StR 380/22
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 9 mwN; Urteil vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275, 276).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, BeckRS 2017, 127537 Rn. 9; Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275, 276 und vom 20. April 2023 - 3 StR 380/22, BeckRS 2023, 13479).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2023 - 1 Ws 259/23

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung

    Ob eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass von dem Untergebrachten künftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden, hat aufgrund einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und des von ihm begangenen Anlassdelikts zu erfolgen; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 20. April 2023 - 3 StR 380/22 -, juris).
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